Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
1.1
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung
vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger
ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
1.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten
Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei
denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
1.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so
bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem
vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von
mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten
Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn,
der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
1.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den
Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde
etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
1.5 Bis
spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige
Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
1.6
Außerhalb des im § 1.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch
einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
- bis
1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis
1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in
der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
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